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Heute stellen wir Euch einen Gastartikel der Custom Interactions GmbH vor, die als Goldsponsor die UIG-Tagung 2023 unterstützen wird. Der Artikel dreht sich um das Thema Barrierefreiheit von Produkten, Dienstleistungen und Webseiten und Ihr erhaltet einen Überblick über die Leistungen des Unternehmens.

Barrierefreiheit für Produkte, Dienstleistungen und Webseiten mit Custom Interactions

Barrierefreies Design öffnet Türen. Nicht nur für Nutzer mit Einschränkungen, auch für Hersteller. Was Sie als Hersteller von Produkten, Dienstleistungen und Webseiten tun müssen und warum das eine Chance für Sie ist, erfahren Sie hier.

Es tut sich was in Deutschland: Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu gestalten soll zukünftig attraktiver und einfacher werden. Außerdem wird es für einige Hersteller, Händler und Importeure Pflicht. Der Grund: Alle Produkte, Dienstleistungen und Webseiten, die ab dem 28.07.2025 in Verkehr gebracht werden und die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, müssen ab diesem Zeitpunkt strikte regulatorische Anforderungen erfüllen.

In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen ersten Überblick geben, wer betroffen ist und werfen einen kurzen Blick in die Gesetze, um dann die Chancen zu benennen, die sich aus den Pflichten ergeben.

Um welche Produkte und Dienstleistungen geht es genau?

Das BFSG gilt für folgende Produkte:

  • Hardwaresysteme und deren Betriebssysteme (z. B. Betriebssysteme wie Windows für den privaten oder dienstlichen Computer)
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Alle Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden (z. B. Smart TVs)
  • E-Book-Lesegeräte

(Source: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik)

 

Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen:

  • Telekommunikationsdienste (z. B. Messenger-Dienste)
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher (z. B. Online-Banking)
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. die Buchung von Reisen oder Unterkünften)

(Source: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik)

 

Was muss getan werden?

Wie die Anforderungen im Einzelnen aussehen, hängt von dem jeweiligen Produkt bzw. der jeweiligen Dienstleistung ab. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt mit ganz eigenen Anforderungskatalogen zu jeder Produkt- und Dienstleistungskategorie.

Diese Anforderungen betreffen folgende Aspekte:

  • „die Gestaltung und Herstellung der Produkte einschließlich der Benutzerschnittstelle,
  • die Zugänglichkeit und Gestaltung des Angebots und der Ausführung der Dienstleistungen,
  • die Art und Weise der Bereitstellung von Informationen insbesondere zur Nutzung der Produkte, wie etwa an die Kennzeichnung, die Gebrauchsanleitung, Sicherheitsinformationen und die Funktionsweise der Dienstleistungen sowie an die Barrierefreiheitsmerkmale und Barrierefreiheitsfunktionen der Produkte und Dienstleistungen sowie an die mögliche Nutzung assistiver Technologien.“

 

(Source: Bundesgesetzblatt vom Bundesanzeiger Verlag; §3 Absatz 2)

 

Barrierefreiheit als Chance

Bei jeder Pflicht gibt es auch eine Kür. Wer frühzeitig die eigenen Produkte an die neuen Anforderungen anpasst, kann sich einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Barrierefreiheit ist ein Fokusthema. Die Nachfrage nach barrierefreien Produkten steigt schon jetzt merklich. Wer früh agiert, kann sich aktuell noch eine Vorreiterrolle sichern.

Mit der richtigen Herangehensweise können Sie bei der barrierefreien Gestaltung die User Experience und Usability Ihres Produkts für eine sehr große Nutzergruppe verbessern. Darüber hinaus profitieren alle Nutzer von einigen Features und Gestaltungsvarianten (z. B. von einfacher Sprache bei den Schnittstellen von digitalen Produkten).

Zudem gilt: Wer seine Produkte barrierefrei gestaltet, schafft damit die Grundlage für eine inklusive Gesellschaft, in der Teilhabe für alle Nutzer möglich ist.

 

Sie wollen tiefer in das Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einsteigen?

Wir haben drei weiterführende Artikel für Sie geschrieben:

Unser Übersichtsartikel „Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?“ klärt detailliert über die Inhalte des Gesetzes auf und verrät Ihnen, wer davon betroffen ist.

Die fünf wichtigsten Gründe für das BFSG finden Sie im Artikel „Warum ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz so wichtig?“.

Ab wann gilt was? Gibt es Ausnahmen von den Fristen? Für Antworten schauen Sie in unseren Artikel „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Das sind die Fristen“.

 

Barrierefreiheit für Produkte, Dienstleistungen und Webseiten - Wie wir Ihnen helfen können

Wir helfen Ihnen, Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung oder Ihre Webseite konform zu allen regulatorischen Anforderungen zu gestalten. In einer Gap-Analyse finden wir heraus, was Sie noch tun müssen, bis Ihr Produkt barrierefrei ist und alle Anforderungen erfüllt.

Mit unserem Data Driven UX Design Prozess (3DUX®) helfen wir Ihnen anschließend strukturiert dabei, ihr Produkt mit Nutzern zu testen und weiterzuentwickeln. Natürlich begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung.

Wie unsere Leistung im Detail abläuft, erfahren Sie auf unserer Seite „Barrierefreiheit für Produkte, Dienstleistungen und Webseiten“.

 

Custom Interactions – Wer wir sind

Wir von Custom Interactions sind die Usability und UX Design Agentur für komplexe User Interfaces.

Wir steigern messbar die Usability und UX Ihres Produkts. Unser Vorgehen ist stets datengetrieben und immer nutzerzentriert. Dafür haben wir unseren Data Driven UX Design Prozess (3DUX®) entwickelt.

Neben fünf Red Dot Design Awards in Folge konnten wir auch den German Design Award 2023 gewinnen.

Wenn Sie also ein Produkt entwerfen wollen, das Nutzer nicht nur optimal darin unterstützt, die eigenen Aufgaben zu erledigen, sondern auch rundum begeistert, dann sind Sie hier genau richtig.

 

Unsere UX-Services

Barrierefreiheit für Produkte, Dienstleistungen und Webseiten

User Research & UX Test

UX & UI Design

UX Strategieberatung

 

Kontakt

www.custom-interactions.com

contact@custom-interactions.com

+49 (0) 6151 / 667 67 87

 

Custom Interactions GmbH

Robert-Bosch-Strasse 7

64293 Darmstadt

Germany


15.08.23

Termine

Donnerstag14.09.2309:00-20:00
UIG-Tagung 2023

Weitere Informationen


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Das Mittelstand-Digital Netzwerk bietet mit den Mittelstand-Digital Zentren und der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die kostenfreie Nutzung der Angebote von Mittelstand-Digital. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.